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Ehe, Familie & Vermögen

Das Zusammenleben in der Familie, Ehe oder Partnerschaft wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf.

  • Ist für unsere individuelle Situation der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Rahmen der Ehe tatsächlich passend?
  • Was geschieht mit unserem bisherigen Vermögen?
  • Wie sollen wir neues Vermögen erwerben, z. B. eine Immobilie? Wer finanziert die Kosten? Welche steuerlichen Konsequenzen hat dies für uns?
  • Wer haftet für etwaige Schulden?
  • Was passiert im Falle einer Scheidung?
  • Existieren eigene Unternehmen, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte, die besonders berücksichtigt oder geschützt werden müssen?
  • Welche Vorsorge wird für gemeinsame oder angeheiratete Kinder getroffen?

Als Notare in Gießen beraten wir Sie zu diesen Themen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die geeigneten Lösungen, entwerfen und beurkunden die entsprechenden Verträge und sorgen hierdurch für Rechtssicherheit – individuell auf Sie und Ihre Situation abgestimmt.

Unsere Notare bieten im Bereich Familienrecht insbesondere folgende Leistungen an:

  • Entwurf und Beurkundung von Eheverträgen und damit einhergehende Beratung zum passenden Güterstand (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft), zu Regelungen zum nachehelichen Unterhalt und zum Ausgleich von Versorgungsanwartschaften im Scheidungsfall
  • Entwurf und Beurkundung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und eine objektive Beratung beider Parteien zu den Bereichen Güterstandswechsel, Ausgleich von Zugewinnansprüchen, Regelungen zum Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt, Regelungen zum Versorgungsausgleich, Regelungen zum Kindesunterhalt, Vornahme der Vermögensauseinandersetzung (ggf. Aufteilung und Übertragung gemeinsamer Immobilien und sonstiger Vermögenswerte)
  • Entwurf und Beurkundung von Partnerschaftsverträgen nichtverheirateter Paare
  • Beratung und Beurkundung von Immobilienübertragungsverträgen unter Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern und Kindern

Als Notare sind wir zur Objektivität verpflichtet und beraten auch bei Ehe-, Partner- und Scheidungsvereinbarungen beide Seiten gemeinsam mit dem Ziel, für alle Beteiligten eine gerechte und auf den Einzelfall angepasste Lösung zu finden.

In manchen Fällen ist aber auch eine vorherige und jeweils einseitige Beratung durch Rechtsanwälte sinnvoll. Gerne arbeiten wir dann mit Ihren Rechtsanwälten, Mediatoren und Steuerberatern zusammen.

 

Jeanette Gorr, LL.M.

Jeanette Gorr, LL.M.

Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Dr. Karsten Imhof

Dr. Karsten Imhof

Rechtsanwalt und Notar

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