Vererben & Verschenken
Notarin Jeanette Gorr und Notar Dr. Karsten Imhof bieten in dem Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge zu Lebzeiten insbesondere folgende Leistungen an:
- Testamente, gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
- Erbverträge
- Pflichtteilsverzichtsverträge
- Erbscheinsanträge
- Erbauseinandersetzungen
- Erbschaftsausschlagungen
- Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
- Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente
Wer frühzeitig Maßnahmen ergreift und eine geordnete Vermögensübertragung plant, schützt seine Angehörigen umfassend und verhindert zukünftige Streitigkeiten unter den Erben und Verwandten.
Weshalb ist eine individuelle Nachlassgestaltung so wichtig?
Die gesetzliche Erbfolge passt in den wenigsten Fällen auf den persönlichen Einzelfall, insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge und bei komplexeren Vermögensstrukturen. Deshalb müssen individuelle Lösungen gefunden und entsprechende letztwillige Verfügungen (Testamente oder Erbverträge) entworfen und beurkundet werden.
Wir können Sie hierbei unterstützen, indem wir den Sachverhalt aufnehmen, Ihre Wünsche und Vorstellungen besprechen und die für Sie richtigen Regelungen treffen. Wenn das Testament oder der Erbvertrag fachmännisch und eindeutig erstellt und notariell beurkundet wird, können im Erbfall Auslegungsprobleme vermieden werden. Hierdurch können Unsicherheiten und jahrelange Erbschaftsstreitigkeiten verhindert werden.
Welche Vorteile bietet die Unterstützung durch einen Notar?
Da das notarielle Testament oder der Erbvertrag in der Regel den späteren Erbschein ersetzen, entstehen durch die Einschaltung eines Notars ferner kaum zusätzliche Kosten. Hat der Erblasser nur ein handschriftliches Testament errichtet, ist ein Erbschein für den Erbnachweis beim Grundbuchamt und bei der Bank notwendig. In diesen Fällen entstehen Kosten für den Erbscheinsantrag beim Notar und für die Erteilung des Erbscheins durch das Gericht, darüber hinaus dauert es recht lange bis das Gericht den Erbschein nach Eingang des Erbscheinsantrags erteilt.
Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann in Verbindung mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes der Erbnachweis geführt werden und ein Erbschein ist im Regelfall nicht erforderlich. Im Ergebnis kostet der Erbschein deshalb meistens mehr als die ausführliche Beratung und Beurkundung eines juristisch exakt formulierten Testaments oder Erbvertrags.
In vielen Fällen sind auch Vermögensübergänge zu Lebzeiten durch Schenkungen sinnvoll. Sie können Pflichtteilsansprüche vermeiden, Schenkung- und Erbschaftssteuer sparen und bei Unternehmen für eine frühzeitige, geordnete und von dem Unternehmer begleitete Unternehmensnachfolge auf die nächste Generation sorgen.
Deshalb ist eine notarielle Beratung auch bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten dringend zu empfehlen. Kommt es im zeitnahen Nachgang zu der Beratung zu einer Beurkundung, fallen für die Beratung noch nicht einmal gesonderte Notargebühren an.

Jeanette Gorr, LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Dr. Karsten Imhof
Rechtsanwalt und Notar
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