Notar
Jeanette Gorr und Dr. Karsten Imhof sind als Notare in Gießen bestellt und unterstützen Sie von der Vertragsvorbereitung über die Beurkundung von Rechtsgeschäften bis hin zur Beglaubigung von Unterschriften.
Dank unserer zentralen Lage in Gießen finden Sie auf kurzem Wege in unsere Kanzlei.
Als berufene Notare in Gießen bieten Notarin Jeanette Gorr und Notar Dr. Karsten Imhof alle notariellen Dienstleistungen in sämtlichen Rechtsgebieten an. Wir unterstützen Sie unter anderem in den folgenden Bereichen:
Grundstücks- und Immobilienrecht
- Kaufverträge über bebauten oder unbebauten Grundbesitz, Wohnungs- oder Teileigentum, Erbbaurechten
- Bauträgerverträge (Neubauten und Sanierungsobjekte)
- Bildung und Veränderung von Wohnungs-, Teil- und Sondereigentum
- Begründung und Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
- Begründung und Bestellung von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallast)
- Begründung von Erbbaurechten
- Begründung und Bestellung von Vorkaufsrechten
- Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen unter Ehegatten, Verwandten, vorweggenommene Erbfolge
Familienrecht
- Vorsorgende Eheverträge (Regelungen zum Güterstand, insbesondere Modifizierung der Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Regelungen zu Versorgungsausgleich und Unterhalt etc.)
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen Minderjähriger und Volljähriger
Erbrecht
- Testamente (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente, Unternehmertestamente) und Erbverträge
- Erb- und Pflichtteilsverzichte
- Erbschein und Nachlassverteilung
- Nachlassverzeichnisse
- Unternehmensnachfolge
General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung
Handels- und Gesellschaftsrecht
- Gründung, Umwandlung, Verschmelzung oder Liquidation von Kapital- und Personengesellschaften
- Gesellschaftsverträge, Abtretungs- und Kaufverträge von Gesellschaftsanteilen
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen und Aufsichtsräten
- Handelsregisteranmeldungen
- Notarielle Protokollierung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
Was sind die Aufgaben eines Notars?
Als Rechtspflegeorgan ist der Notar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes des Landes. Seine Aufgaben liegen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege.
Hauptaufgabe des Notars ist die Beurkundung von Rechtsvorgängen (Urkundstätigkeit). Dazu gehört die Beurkundung von Rechtsgeschäften einschließlich Verfügungen von Todes wegen, die Beurkundung tatsächlicher Vorgänge und die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen. Zur Beurkundungstätigkeit des Notars gehört das gesamte Verfahren der Entstehung der Urkunde, von der Vorbereitung durch entsprechende Informationsaufnahme, auch durch Einsicht in Register und Einholung von Auskünften anderer Stellen, Gespräche und Verhandlungen mit den Urkundsbeteiligten und betroffenen anderen Stellen, Gerichten und Behörden, Anfertigung und Besprechung von Entwürfen (Vorverfahren) über die Errichtung in dem nach dem BeurkG abzuwickelnden Verfahren (Hauptverfahren) bis hin zur Abwicklung bis zum Eintritt des gewünschten Rechtserfolges (Nachverfahren). Diese Aufgabe kommt besonders im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht zum Tragen.
Zu den Aufgaben des Notars gehört ferner die sonstige Betreuung der Beteiligten auf dem Gebiet vorsorgender Rechtspflege, insbesondere die Anfertigung von Urkundenentwürfen und die Beratung der Beteiligten. Hierzu gehört auch das Überprüfen, Ändern oder Ergänzen fremder Verträge.
Notarkosten
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben und der Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf daher weder Nachlässe geben noch bei einem höheren Zeit- oder Arbeitsaufwand höhere Gebühren abrechnen. Somit sind die entstehenden Notargebühren bei jedem Notar gleich.
Auch werden die Notare regelmäßig dahingehend geprüft, ob sie sich an die gesetzlichen Gebührenvorgaben halten und ordnungsgemäß abrechnen. Wird bei einer solchen Prüfung festgestellt, dass der Notar zu viel oder zu wenig abgerechnet hat, so muss er Gebühren an die Mandanten zurückzahlen oder nachberechnen.
In der Regel fallen zudem keine weiteren Gebühren an, wenn sich Mandanten vor einer Beurkundung ausführlich beraten und Entwürfe erstellen lassen. Die dafür entstehenden Kosten sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten, unabhängig davon wie viele Termine und welcher Zeitaufwand tatsächlich zu der Vorbereitung der Beurkundung notwendig waren. Auch ist die Gebühr unabhängig vom tatsächlichen Schwierigkeitsgrad der notariellen Tätigkeit.
Anders ist dies nur bei einer isolierten Beratung. In diesem Fall entsteht eine Rahmengebühr und der Notar kann in diesem festen Rahmen je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad die entstehende Gebühr festsetzen.
Weitere Informationen zu den Notarkosten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer:
https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/index.php
Für notarielle Tätigkeiten stehen Ihnen in unserem Hause unsere Notare Jeanette Gorr und Dr. Karsten Imhof zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne.

Jeanette Gorr, LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Dr. Karsten Imhof
Rechtsanwalt und Notar
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