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Bankrecht

Bankrecht

Das Bankrecht umfasst alle Gesetze und Regelungen, die sich mit Banken und Geld befassen: vom Recht privater Zahlungen bis hin zum Zahlungsverkehr öffentlicher Institutionen. Das Bankrecht unterscheidet zwischen institutionellem Bankrecht, das sich mit Banken und Kreditinstituten befasst und funktionellem Bankrecht. Bei diesem werden Unternehmen reguliert, die bankähnliche Geschäfte durchführen.

Betroffen vom Bankrecht sind klassische Banken wie Sparkasse und Volksbank, jedoch auch Unternehmen wie PayPal. Einer der drei großen Bereiche des Bankrechts stellt das Kreditgeschäft dar, welches bei Banken klassischerweise einen großen Teil der Geschäftstätigkeit ausmacht. Allein die Ausführung dieser Aufgabe ist gesetzlich festgelegt. Natürlich sind alle weiteren mit der Kreditvergabe zusammenhängenden Aspekte – wie die Rückzahlungen und Zinsen – rechtlich festgelegt. Für Darlehensgeber wie auch für Darlehensnehmer gelten rechtlich gesicherte Rechte und Pflichten. So müssen beispielsweise Darlehensnehmer Sicherheiten hinterlegen, um überhaupt ein Darlehen gewährt zu bekommen.

Auch für die Kontoführung sieht das Bankrecht einige Vorgaben und Gesetze vor. Bereits die Eröffnung von Konten ist für Banken verpflichtend (§ 676f BGB). Überdies legt das Bankrecht fest, wer zum Abschluss eines Kontos berechtigt ist und wer nicht. 

Neben der Führung eines Kontos hat auch der Zahlungsverkehr einen rechtlichen Rahmen. Gerade aufgrund der riesigen Menge an Zahlungen (10,6 Milliarden Lastschriftverfahren in Deutschland 2018, Quelle: Statista) ist es wichtig, dass festgelegt ist, wer wann und wie einen Anspruch auf eine Zahlung hat. Die Grundlage hierfür ist der Zahlungsdienstrahmenvertrag, gemäß §675 II BGB.  

Ein weiterer Bereich, der Bank-, Gesellschafts- und Börsenrecht vereint, ist das Kapitalmarktrecht. Hierbei wird allen Märkten, auf denen mit Kapital gehandelt wird (zum Beispiel Börsen), ein rechtlicher Rahmen gegeben. Hier gelten mittlerweile vor allem immer mehr Vorschriften, welche den nationalen Kapitalmarkt mit dem Ausland harmonisieren. Vor allem auf EU-Ebene gelten Normen, die auch den deutschen Kapitalmarkt betreffen.