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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht behandelt alle rechtlichen Aspekte, die sich mit Immobilien befassen: Planung, Bau, Vermittlung, Kauf und Verkauf. Neben privatrechtlichen Vorschriften wie dem Immobilienkaufvertragsrecht und dem Wohnraummietrecht gelten zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorschriften. Die privatrechtlichen Vorschriften bestimmen zum Beispiel, welche Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter haben und wie der Kauf eines Grundstücks ablaufen muss. Die öffentlich-rechtlichen Vorschriften greifen insbesondere beim Bauen. So ist beispielsweise im Baugesetzbuch als einem Teil des öffentlichen Baurechts vorgeschrieben, wo und was gebaut werden darf. Die Energieeinsparverordnung etwa legt fest, wie der Wärmeschutz und andere energiesparende Maßnahmen auszusehen haben.

Architektenrecht

Das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht ist kein alleinstehendes Recht. Es setzt sich aus vielen verschiedenen Gesetzen und anderen Vorschriften zusammen – das macht es komplex. Denn: Ein Architekt haftet nicht nur für Fehler in der Architektur seines Baus – er ist auch künstlerisch tätig und muss bei der Umsetzung seiner Visionen das Urheberrecht beachten, welches ihm gleichzeitig auch Rechte verschaffen kann. Das Architektenvertragsrecht bestimmt, wie ein Vertrag zustande kommt und in welcher Höhe das Honorar liegt, wobei auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach wie vor eine wichtige Rolle spielt. Diese enthält zahlreiche Regelungen zur Feststellung der Vergütung von Architekten und Ingenieuren.

Privates Baurecht

Das private Baurecht betrifft die Beziehungen zwischen dem Bauherrn und den Personen, die den Bau planen und ausführen, wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmer und Handwerker. Bei Privatpersonen gilt größtenteils Freiheit bei der Vertragsgestaltung. Dennoch sind Normen aus dem Vertragsrecht, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und über weite Strecken die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) einzuhalten. Achtung: Auch Nachbarn besitzen Rechte, die man berücksichtigen muss.

Grundstücksrecht

Alle Rechtsvorschriften, die ein Grundstück betreffen, werden dem Grundstücksrecht zugeordnet. Wie verhält es sich mit Eigentum und Besitz am Grundstück? Eigentum und Belastungssituation ergeben sich aus den Eintragungen im Grundbuch. Wird ein Grundstück verkauft, so ist die notarielle Beurkundung des Vertrags zwingend erforderlich.

Maklerrecht

Neben Architekten und Ingenieuren spielen auch Makler eine wichtige Rolle, wenn es um Kauf, Verkauf, Miete oder Vermietung von Immobilien geht. Sie sind verpflichtet, sich an das BGB und vereinbarte Verträge zu halten. Die Vergütung eines Maklers ist speziell in §§ 652ff. BGB geregelt.

Das Immobilienrecht umfasst somit sehr viele Bestimmungen und Gesetze rund um Immobilien. Wir helfen Ihnen, hier den Überblick zu behalten und beraten Sie gerne. In unserer Kanzlei in Gießen haben wir mit Jeanette Gorr eine Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, die gleichzeitig auch Notarin ist und als solche Ihre Transaktionen begleiten kann. Im Bereich des öffentlichen Baurechts betreut Sie unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht Harald Scherer.

JEANETTE GORR, LL.M.

JEANETTE GORR, LL.M.

Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

HARALD SCHERER

HARALD SCHERER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht