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IT-Recht

IT-Recht steht für Informations-Technologie-Recht. Hierunter versteht man das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Das IT-Recht umfasst zahlreiche Rechtsgebiete oder Teilbereiche daraus, die für IT-Anwender sowie Entwickler von großer Bedeutung sind und in denen wir rechtliche Beratung und Unterstützung anbieten:

Wir beraten insbesondere zum IT-Vertragsrecht (einschließlich AGBs), wie z.B. Soft-/ Hardwareverträge, EDV-Vertriebsverträge (einschließlich Vermietung, Leasing, Vertrieb oder Anpassung von Standardsoftware), bei Verträgen über IT-Projekte oder zum IT-Outsourcing.

Wir beraten im Internetrecht, womit insbesondere der Online- Handel, Online- Marketing (Onlineshops), Verbraucherschutz, Fernabsatz, Mobile Commerce und E-Payment, Internet-Auktionen, Rechtsverletzungen durch die Wahl des Domainnamens, -nutzung und -handels, Filesharing, Pflichten zum Impressum auf einer Website, Urheberrechtsschutz an Inhalten, Beleidigungen in Foren oder Social Media oder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gemeint sind. Beratungsgegenstände sind auch der Datenschutz, sowie das Recht der öffentlichen Vergabe von IT- Leistungen.

Wir beraten Verbraucher wie Unternehmer gleichermaßen.

Stefanie Schmidt-Tettenborn

Stefanie Schmidt-Tettenborn

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Mediatorin (Deutsche Anwaltakademie), Datenschutzbeauftragte (DSC-Standard)