Impressum
Informationen gemäß § 5 DDG:
Greilich Hirschmann Benedum & Coll.
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwälte Fachanwälte
AG Frankfurt am Main PR 1565
Sitz der Gesellschaft: Bismarckstraße 5, D-35390 Gießen
Ust.-Identifikations-Nr. DE812330216
Zusätzliche Informationen gemäß § 2 Abs. 2 DL-InfoV:
Die Berufsträger unserer Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und gehören folgenden Kammern an:
• Notare: Notarkammer Frankfurt am Main
• Rechtsanwälte: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Das Recht der Aufsicht der Notare steht der Präsidentin des Landgerichts Gießen zu. Die Aufsichtsbehörde der Notarkammer ist die Landesjustizverwaltung – Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden.
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte:
Bundesrechtsanwaltsordnung – BRAO
Berufsordnung für Rechtsanwälte – BORA
Fachanwaltsordnung – FAO
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft – CCBE
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland – EuRAG
Diese Vorschriften finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter folgendem Link:
http://www.brak.de/seiten/06.php
Für die Notare dieser Kanzlei gelten folgende berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesnotarordnung – BNotO
Beurkundungsgesetz – BeurkG
Dienstordnung für Notarinnen und Notare – DONot
Richtlinien für die Berufsausübung der Notarkammer Frankfurt
Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG
Diese Vorschriften können auf der Website der Bundesnotarkammer unter „Der Notar – Berufsrecht“ eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung
HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungssschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Gemäß § 36 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darüber in Kenntnis zu setzen, dass wir zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit sind.
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