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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit allen privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks gegründet werden. Zu den wichtigsten Personenvereinigungen gehören beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften oder eingetragene Vereine. Wir beraten Sie beispielsweise zu folgenden Bereichen: 

GmbH und Aktiengesellschaft

GmbHs und Aktiengesellschaften sind Kapitalgesellschaften. Hier geht es unter anderem um Fragen zur Errichtung der Gesellschaft, zum Rechtsverhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern sowie zur Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen. Insbesondere Unternehmensgründer sollten sich sorgfältig mit der Wahl der richtigen Rechtsform für ihr Unternehmen befassen. 

Personengesellschaften

Zu Personengesellschaften gehören offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaften. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften stellen sie keine juristische Person dar. Von der Form der Personengesellschaft hängt ab, wer in welchem Umfang für die Verbindlichkeiten der Personengesellschaft haftet.  

Umwandlungsrecht

Hat sich ein Unternehmen auf eine Gesellschaftsform festgelegt, kann es vorkommen, dass diese sich im Zuge eines Unternehmenszusammenschlusses, einer Unternehmensveräußerung, einer Umstrukturierung oder auch einer steuerlichen Optimierung ändern muss. Der rechtliche Rahmen hierbei wird durch das Umwandlungsgesetz festgelegt. Wichtige Fragen können in diesem Fall sein: Wer ist nach einer Fusion Rechtsträger des Unternehmens? Wer bekommt nach einer Abspaltung wie viel des Vermögens? Alles rund um die steuerlichen Folgen einer Umwandlung findet man im Umwandlungssteuergesetz.


Unternehmenskaufrecht

Das Unternehmenskaufrecht spielt vor allem dann eine Rolle, wenn ein Unternehmen gekauft oder veräußert werden soll. Da hierbei oft große Summen den Besitzer wechseln, ist es umso wichtiger, dass alles rechtens abläuft und festgehalten wird. Bis zum Ende des Kaufprozesses spielt das Unternehmenskaufrecht eine Rolle – von der Unternehmensbewertung bis hin zum Kaufvertrag. Denn schon bei der Bewertung des Unternehmens sind nicht nur wirtschaftliche Aspekte zu beachten. Außerdem muss sorgfältig abgewogen werden, ob ein sogenannter Share-Deal oder eher ein Asset-Deal die Gestaltungsform der Wahl ist.

  

Bei Fragen rund um das Gesellschaftsrecht stehen Ihnen unsere Anwälte in der Kanzlei in Gießen natürlich gerne zur Verfügung. Gerade wenn es um große Summen oder wichtige Entscheidungen geht, zahlt sich das Heranziehen eines Experten schnell aus. Mit Ulrich Karl Benedum (Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) sowie unseren Notaren Wolfgang Greilich und Jeanette Gorr stehen Ihnen drei ausgewiesene Fachleute für alle Gestaltungs- und Abwicklungsfragen zur Verfügung.

Ulrich Karl Benedum

Ulrich Karl Benedum

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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JEANETTE GORR, LL.M.

JEANETTE GORR, LL.M.

Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht