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Mietrecht

Mit dem Mietrecht kommt früher oder später jeder einmal in Berührung. Denn: In Deutschland werden knapp die Hälfte aller Immobilien zur Miete bewohnt, die Eigentumsquote hierzulande ist die niedrigste in der gesamten EU.

Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Fragestellungen:

Über allem steht der Mietvertrag als die Grundlage für das jeweilige Mietverhältnis. Er kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und regelt meist für Jahre das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Ein Mietvertrag ist extrem fehleranfällig, ändert sich doch die obergerichtliche Rechtsprechung zu einzelnen häufig verwendeten Vertragsklauseln sehr oft.

Ob es um die Laufzeit eines Mietvertrages geht, um die Zulässigkeit und die Form von Kündigungen oder Mieterhöhungsverlangen, um die Übernahme von Betriebskosten durch den Mieter, die Mietkaution, die Untervermietung, die Schriftform bei langfristigen Verträgen, um die Verantwortlichkeiten für Schönheitsreparaturen, Mietmängel oder Schäden und ihre sehr kurze Verjährungsfrist bei Vertragsbeendigung, um Ansprüche auf eine Mietminderung oder einfach nur darum, auf welche Art und Weise eine Mietwohnung oder eine gewerblich genutzte Immobilie in welchem Zustand bei Vertragsbeendigung an den Vermieter zurückzugeben ist: Zu all diesen und vielen weiteren Themen finden sich unzählige gute aber auch unqualifizierte Beiträge im Internet, teils für Vermieter geschrieben, teils an den Interessen der Mieter ausgerichtet, nie aber ganz genau ihr persönliches mietrechtliches Problem betreffend.

Obwohl unsere Dienste überwiegend von Vermieterinnen und Vermietern in Anspruch genommen werden, kennen und vertreten wir beide Seiten. Wir wissen, wie gut ein gründlich erstellter und auf die Interessen unserer Mandanten ausgerichteter Mietvertrag für die Durchsetzung späterer Rechte ist, und wir suchen und finden für die Mieter genau solche Schwachstellen in den Mietverträgen, um beispielsweise früher aus einer vereinbarten langen Vertragslaufzeit herauszukommen. Und wir wissen, dass in Mietstreitigkeiten immer schnell gehandelt werden muss, um größeren finanziellen Schaden zu vermeiden.

Die verschiedenen Möglichkeiten, eine Wohnung oder einen Geschäftsraum zu räumen, sind uns ebenso vertraut wie die Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Wir wenden sie flexibel an, immer streng ausgerichtet an den Bedürfnissen und Möglichkeiten unserer Mandanten.

Ob es um ein Haus, eine Wohnung oder um einen Geschäftsraum geht, egal ob in der Stadt Gießen, im Landkreis Gießen oder wo auch immer in Deutschland: Unser Ansprechpartner für all Ihre Fragen hierzu ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht Harald Scherer.

HARALD SCHERER

HARALD SCHERER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht