Harald Scherer
Harald Scherer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
WERDEGANG:
Geboren 1960. Partner der Sozietät.
Anwaltszulassung 1993, seit 1997 Fachanwalt für Verwaltungsrecht, seit 2014 Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Kommunalpolitisch im Landkreis Gießen tätig, in der Zeit vom 01.03.2009 bis 11.09.2011 als hauptamtlicher Stadtrat der Stadt Gießen.
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:
Verwaltungsrecht, dort insbesondere öffentliches Baurecht und das kommunale Abgabenrecht (Erschließungsbeitragsrecht, Straßenbeitragsrecht),
Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
MITGLIEDSCHAFTEN:
ARGE Verwaltungsrecht in Hessen
DAV, OAV