Harald Scherer

Harald Scherer
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
WERDEGANG:
Jahrgang 1960;
Rechtsanwalt seit 1993,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1997, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2014;
Kommunalpolitisch im Landkreis Gießen tätig, in der Zeit vom 01.03.2009 bis 11.09.2011 als hauptamtlicher Stadtrat der Stadt Gießen
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:
Verwaltungsrecht, dort insbesondere öffentliches Baurecht und das kommunale Abgabenrecht (Erschließungsbeitragsrecht, Straßenbeitragsrecht),
Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
MITGLIEDSCHAFTEN:
ARGE Verwaltungsrecht in Hessen
DAV, OAV