Erbrecht
Erbrecht
Nahezu jeder Mensch kommt in seinem Leben mit dem Erbrecht in Kontakt. Das Erbrecht regelt, wer in einem Todesfall welchen Anteil des Nachlasses des oder der Verstorbenen erhält. Häufig sind Regelungen durch ein Testament oder einen Erbvertrag vorhanden. Wurde zu Lebzeiten der oder des Verstorbenen keine Regelung getroffen, ist die Erbfolge gesetzlich festgelegt. Danach erben zunächst nahestehende Personen des Verstorbenen wie Kinder und Ehepartner. Diese können auch in dem Fall, dass der Erblasser sie im Testament oder Erbvertrag nicht berücksichtigt hat, Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen.
Für den Fall, dass die gesetzliche Regelung Anwendung findet, gibt es eine Erbreihenfolge. Die Abkömmlinge des Erblassers sind Erben 1. Ordnung. Erben 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Sofern der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war, erbt der Ehepartner des Verstorbenen ebenfalls. Welchen Anteil er an dem Erbe hat, ergibt sich aus der sogenannten Erbquote. Diese richtet sich unter anderem nach den Anteilen, die die Erben 1. Ordnung haben.
Ein Testament kann von dem Erblasser in der Regel selbst verfasst und unterschrieben werden. Es kann auch notariell beurkundet werden. Das Testament sollte an die individuelle Vermögens-und Lebenssituation des Erblassers angepasst sein und den frühzeitigen Tod eines der potentiellen Erben berücksichtigen. Es kommt auf den genauen Wortlaut an. Aus diesem Grund empfiehlt sich in den meisten Fällen das Testament durch einen Notar oder eine Notarin beurkunden zu lassen. Der Notar erläutert die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und gewährleistet, dass die Vorstellungen der testierenden Person bestmöglich umgesetzt werden. Frau Rechtsanwältin und Notarin Jeanette Gorr und Herr Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Greilich sind in diesem Sinne gerne für Sie tätig.
JEANETTE GORR, LL.M.
Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht