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Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das familiäre Umfeld. Insbesondere umfasst es Fragen der Trennung und Scheidung.

Um die Relevanz des Familienrechtes zu verstehen, lohnt es sich, einen Blick auf die Statistik der Bundeszentrale für politische Bildung zu richten: Allein 410.000 Paare heirateten in Deutschland im Jahr 2016. Im gleichen Jahr gab es 162.400 gerichtliche Scheidungen.

Im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung sind die Fragen des Umgangsrechts und Sorgerechts, die Regelung der Verhältnisse in der ehelichen Wohnung, die Verteilung der Haushaltsgegenstände zu klären, insbesondere aber die Frage des Kindesunterhalts, sowie Trennungs-und Geschiedenenunterhalts und die Vermögensauseinandersetzung. Die Fragestellungen sind teilweise kompliziert. Es empfiehlt sich daher auf alle Fälle eine rechtliche Beratung und Unterstützung.

Zur Vermeidung von Streitigkeiten, aber auch aus steuerlichen Gründen vielfältiger Art kann es empfehlenswert sein, zu Beginn der Ehe oder auch bei funktionierender Ehe einen Ehevertrag abzuschließen, der insbesondere Fragen wie Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung, aber auch vorsorglich eventuelle Scheidungsfolgen regeln kann. Ein solcher Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit immer der notariellen Beurkundung. Insoweit steht Ihnen in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin und Notarin Jeanette Gorr zur Verfügung.

JEANETTE GORR, LL.M.

JEANETTE GORR, LL.M.

Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht