Zivilrecht
Unter Zivilrecht versteht man das allgemeine bzw. bürgerliche Privatrecht. Dazu gehört beispielsweise das Erbrecht, das Familienrecht sowie das Nachbarrecht, aber auch das sogenannte Sonderprivatrecht, wie Arbeitsrecht, Handelsrecht, Mietrecht, Verkehrszivilrecht und das Wertpapierrecht. Zu vielen dieser Gebiete finden Sie gesonderte Erläuterungen auf dieser Homepage.
Die wichtigsten Regeln des Zivilrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hier geht es zum Beispiel um Schuldverhältnisse (vor allem Vertragsrecht), das Sachenrecht (Eigentum und Besitz von Immobilien und anderen Sachen), Familienrecht oder Erbrecht. Außerdem finden sich im allgemeinen Teil zahllose Regelungen, die auf alle Bereiche des Zivilrechts wirken. Der Begriff Zivilrecht wird oft als Synonym zu Privatrecht oder bürgerlichem Recht verwendet.
Das Zivilrecht regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten. Dies können entweder natürliche Personen (jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten oder auch Personenvereinigungen wie Personengesellschaften) oder juristische Personen sein (zum Beispiel Unternehmen als Kapitalgesellschaften und Vereine).
Im Gegensatz zum Zivilrecht steht das öffentliche Recht. Dieses regelt wiederum die Rechtsbeziehung zwischen Rechtssubjekten und dem Staat. Auch das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht.
Einige Teilgebiete des Zivilrechts:
Kaufrecht
Beim Kaufrecht handelt es sich um einen wichtigen Teilbereich des Vertragsrechts. Es regelt alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und Verkäufer einer Sache. Es findet keine Anwendung auf die Beschaffung von Dienst- oder Werkleistungen. Durch einen rechtswirksamen Kaufvertrag erwirbt der Käufer einen Anspruch auf eine gekaufte Sache – der Verkäufer erlangt im Gegenzug Anspruch auf Zahlung des festgelegten Kaufpreises. Liegt eine Verletzung eines rechtswirksamen Kaufvertrages vor (zum Beispiel durch Lieferung mangelhafter Ware), kann der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen und auf eine Erfüllung des Kaufvertrags bestehen. Kommt der Verkäufer dieser Forderung nicht nach, kann Schadensersatz verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
Verkehrszivilrecht
Zwei wichtige Bereiche im Verkehrszivilrecht sind die Bestimmungen zur Regulierung eines Unfalls und das Verkehrsvertragsrecht. Hiernach richtet sich, wer im Falle eines Verkehrsunfalls Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz) gegen wen geltend machen kann und wenn ja, in welcher Höhe. Darüber hinaus ergeben sich oftmals Fragen oder Probleme mit Kaufverträgen von Automobilen, zum Beispiel im Falle von Mängeln oder Garantiefällen.
Allgemeines Vertragsrecht
Dieses ist im BGB in den Paragraphen 145 ff festgehalten. Es dient als rechtliche Grundlage von Verträgen aller Art und regelt, wie diese rechtswirksam zustande kommen. Es hält fest, wie ein Vertrag geschlossen wird, was zu seiner wirksamen Erfüllung zu leisten ist und beschäftigt sich mit der Frage, wann man einen Vertrag kündigen oder widerrufen darf.
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