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Datenschutzrecht

Wir unterstützen Sie beim Datenschutzmanagement und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte:

Das Datenschutzrecht betrifft alle Regelungen, die die Erhebung und den Umgang mit personenbezogenen Daten betreffen. In Deutschland wird das Datenschutzrecht hauptsächlich durch die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geprägt. Die Regelungen sollen vor missbräuchlicher Verarbeitung schützen. Daneben wird das Recht einer jeden natürlichen Person auf informationelle Selbstbestimmung geschützt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist daher die Datenerhebung und -verarbeitung zulässig.

Die DSGVO sieht zahlreiche Dokumentations- und Rechenschaftspflichten für die verantwortliche Stelle vor. Das heißt, im Fall von Verstößen müssen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nachweisen, dass sie datenschutzkonform agieren. Die Beweislast für die Einhaltung des Datenschutzes liegt also nicht bei der Aufsichtsbehörde, sondern beim Unternehmen. Der datenschutzkonformen Gestaltung von Geschäftsprozessen oder Produkten kommt damit eine hohe Bedeutung zu. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass die bei ihm beschäftigten Mitarbeiter mit den personenbezogenen Daten der Kunden, Lieferanten, Interessenten und sonstigen Vertragspartnern, ordnungsgemäß umgehen. Technische Datensicherheit ist zu gewährleisten. Bestehende Auftragsverarbeitungsverträge sind ggfls. anzupassen oder neu abzuschließen. Bei Onlineshops sowie anderen Internetauftritten sind datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten. Unternehmen sind auch gefragt, angemessenen Beschäftigtendatenschutz zu gewährleisten. Bei Verstößen gegen den Datenschutz kann die Datenschutzaufsichtsbehörde Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängen.

Betroffene haben ein Recht auf Auskunft über den Umfang der gespeicherten Daten, die Herkunft, den Zweck der Speicherung und ggfls. ob und an wen die Daten übermittelt wurden. Sie haben Lösch-, Berichtigungs-, und Widerspruchsrechte. Unternehmen müssen mit diesen Anfragen angemessen umgehen.

Wir beraten und unterstützen Unternehmen sowie Verbraucher gleichermaßen. Wir begleiten Sie passgenau bei der datenschutzkonformen Gestaltung von Prozessen und Produkten und setzen Ihre Rechte aus dem Datenschutz durch. Wir bieten Schulungen an. Benötigen Sie einen externen Datenschutzbeauftragten, so können wir dieses Amt für Sie ausüben.

Stefanie Schmidt-Tettenborn

Stefanie Schmidt-Tettenborn

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin (Deutsche Anwaltakademie), Datenschutzbeauftragte (DSC-Standard)